Techniken

Das Beherrschen von geeigneten Sanierungstechniken im Holzschutz ist für einen Fachbetrieb eine Selbstverständlichkeit. Entscheidend für Erfolg und Wirtschaftlichkeit ist jedoch die Einhaltung genauer Schrittfolgen.

Um bei einem „erkrankten“ Holzbauteil einen nachhaltigen „Heilungsprozess“ zu ermöglichen, bedarf es stark vereinfacht vier Schritte:

1. Schritt

Das Erkennen des Organismus und dessen Eigenheiten der dieses Holz als Nahrung nutzt.

2. Schritt

Das gründliche Erfassen der betroffenen Befallsbereiche und eine Abschätzung eines daraus eventuell resultierenden Gefährdungspotentials.

3. Schritt

Ein möglichst umfassendes Zurückdrängen der sich vom Holz ernährenden Organismen durch geeignete Gegenmaßnahmen. Diese Maßnahmen sollen grundsätzlich möglichst weder den Nutzer der „Dritten Haut“ oder der Umwelt schaden, noch die eigentliche Funktion des betroffenen Holzbauteils beeinträchtigen.

4. Schritt

Gemeinsam mit dem Nutzer der „Dritten Haut“ arbeiten wir eine Strategie aus um eine eventuelle Wiederholung des ursprünglichen Problems zu vermeiden.

Verfahren zur Bekämpfung holzzerstörender Insekten

(nach DIN 68 800-4:2020-12)

Das Heißluftverfahren bietet den Vorteil einer sehr umfassenden und umweltfreundlichen Behandlung. Hierbei wird das Holz im gesamten Befallsbereich mit heißer Luft von ca. 90° C -120° C so lange aufgeheizt, bis in allen Holzquerschnitten die vorgeschriebene Abtötungstemperatur von 55° C über einen Zeitraum von einer Stunde erreicht ist. Das Heißluftverfahren gewährleistet daher - ohne Einbringung von Giften oder sonstigen chemischen Mitteln - eine sofortige und 100%ige Abtötung aller tierischen Holzschädlinge.

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Verfahren zur Bekämpfung holzzerstörender Pilze

(nach DIN 68 800-4:2020-12)

Zur Bekämpfung eines Hausschwammbefalls sind nach DIN 68 800, Teil 4 ausschließlich chemische Schutzmittel zur Behandlung von Mauerwerk zugelassen.
Schwammsperrmittel dienen der Verhinderung des Durchwachsens des Echten Hausschwamms durch das Mauerwerk. Eine Abtötung des Pilzes wird nicht umfassend in der Tiefe des Mauerwerks erreicht. Myzelien verbleiben auch bei fachgerechter Behandlung im Mauerwerk.

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Alternative Bekämpfungsmaßnahmen (Sonderverfahren)

Da es nicht möglich ist, mit chemischen Bekämpfungsmitteln im verbauten Holz Pilzmyzel zuverlässig abzutöten, fordert die Holzschutznorm DIN 68 800, Teil 4 folgerichtig als Regelsanierung den Ausbau aller vom Echten Hausschwamm befallener Hölzer.
Demgegenüber verbietet sich beispielweise aus denkmalpflegerischen und restauratorischen Gründen mitunter der Ausbau pilzbefallener Hölzer und anderer Bauteile.
Zu den von der Norm abweichenden alternativen Verfahren zur Bekämpfung des Echten Hausschwamms gehören:

Das Heißluftverfahren zur Bekämpfung des Echten Hausschwamms hat als einziges der genannten Sonderverfahren Bedeutungen erlangt. Es ist ausschließlich zur Bekämpfung des Echten Hausschwamms geeignet. Nassfäulepilze haben nachgewießenermaßen deutlich höhere Letaltemperaturen als der Echte Hausschwamm, so dass sich ihr Myzel mit den in der Praxis üblichen Temperaturen nicht sicher abtöten lässt.

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In jedem Fall brauchen wir Ihre Zeit und das gemeinsame Gespräch zum Finden geeigneter Lösungen für Ihr Problem.

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